Einfluss der Heizkostenverordnung 2009 und der MID-Richtlinie auf den Einsatz von Wärmezählern/ Wärmemengenzählern – Zaehleronlineshop.de
Der Zaehleronlineshop.de als kompetenter Ansprechpartner für Wärmezähler/ Wärmemengenzähler und Wasserzähler informiert rundum das Thema Wärme- und Wassermesstechnik. Die Änderungen sind besonders für Vermieter und Eigentümer relevant, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Damit kostenintensive Abmahnungen und mögliche Klagen vermieden werden können, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
Als erster nennenswerter Meilenstein ist der 31.12.2013 zu sehen, da hier die Neuerungen der Heizkostenverordnung 2009 beachtet werden müssen. Diese macht den Einsatz von Wärmezählern zur Erfassung des Wärmeverbrauchs ab 2014 zur Pflicht.
Beim Einsatz von Wärmezählern müssen ebenfalls die Änderungen der MID-Richtlinie - Measuring Instruments Directive berücksichtigt werden. Diese schreibt den Einsatz von direktmessenden Wärmezählern ab November 2016 vor. Da alle Wärmezähler eine Eichzeit von fünf Jahren aufweisen, sollte schon jetzt beim Kauf von neuer Wärmemesstechnik auf die MID-Konformität geachtet werden.
Beachten Sie bei der Wahl eines neuen Wärmezählers auch die genutzte Durchflussmenge, da hiervon die Messgenauigkeit des Zählers abhängt. Als Richtwerte dienen folgende Werte:
- Qn 0,6 für sieben Standardheizkörper oder 11 kW Heizleistung
- Qn 1,5 für siebzehn Standardheizkörper oder 25 kW Heizleistung
- Qn 2,5 für fünfundzwanzig Standardheizkörper oder 40 kW Heizleistung geeignet
Nähere Details finden Sie unter MID-Richtlinie und Heizkostenverordnung.