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Der Bestandsschutz für alte Verbrauchsausstattungen wird zum 31. Dezember 2013 aufgehoben.
Die Verordnung sagt, das die Energiemenge für die Warmwassererwärmung spätestens ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen ist.
Das Ziel ist eine möglichst exakte Messung des Energiekostenanteils.
In der Praxis hat sich ein Ultraschall Wärmezähler mit Qn 2,5 bewährt.
Wir empfehlen den: Allmess Ultra-V Lite Qn 2,5 (kann in unserem Shop bestellt werden)