Rauchmelderpflicht in Deutschland

STANHA GmbH
2013-05-30 12:45:00 / Neuigkeiten / Kommentare 0

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Derzeit (März 2013) haben 11 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für “Neubauten und umfangreiche Umbauten” gesetzlich festgelegt. In 10 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein. Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung angekündigt.

Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass

- Schlafräume
- Kinderzimmern
- Flure

über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen und jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.

 

 

 

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